GEMEINSCHAFT Marius Sucevan

USR schlägt Abschaffung der Wohnsitzpflicht für die Staatsbürgerschaft von Ehepartnern der Diaspora vor.

10 Jahre. So lange müsste eine in Rumänien eingetragene Ehe mindestens bestehen, damit der ausländische Ehepartner eines rumänischen Staatsbürgers aus der Diaspora die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen kann, ohne ins Land ziehen zu müssen. Den Gesetzentwurf haben der Abgeordnete Iulian Lorincz und der Senator Cătălin Bochileanu, beide USR-Diaspora-Parlamentarier, eingebracht. Er soll eine Situation korrigieren, die viele Familien der Diaspora aus eigener Erfahrung kennen: Das geltende Gesetz behandelt gemischte Paare außerhalb Rumäniens so, als zähle ihr gemeinsames Leben nur, wenn es auf rumänischem Boden stattfindet.

Was sich ändert und was gleich bleibt

Das geltende Staatsbürgerschaftsgesetz knüpft den Erwerb der Staatsbürgerschaft an eine lange Aufenthaltsdauer in Rumänien, ohne die Situation von Familien zu berücksichtigen, die gemeinsam im Ausland leben. Der neue Entwurf schafft genau diese Voraussetzung für Ehepartner ab, behält aber alle anderen Bedingungen unverändert bei: Kenntnisse der rumänischen Sprache, der Kultur und Zivilisation, der Verfassung und der Nationalhymne sowie die verwaltungsrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Prüfungen bleiben für jeden Antragsteller verpflichtend, unabhängig vom Wohnort. Es geht also nicht um eine „leichtere” Staatsbürgerschaft, sondern um eine, die keinen Wohnsitz mehr verlangt, der für ein Paar, das sein Leben in einem anderen Land aufgebaut hat, kaum zu rechtfertigen wäre.

Die Initiative kommt, nachdem ein ähnlicher, 2022 vom Parlament verabschiedeter Entwurf vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die Anmerkungen des Gerichts, ein notwendiger Schritt, damit der Entwurf diesmal der verfassungsrechtlichen Prüfung standhält und tatsächlich in Kraft tritt, statt nur in der parlamentarischen Debatte zu bleiben.

Wie andere europäische Länder es handhaben

Wir wünschen uns, dass eine in der Diaspora gegründete Familie nicht als Sonderfall behandelt wird, nur weil sich ihr Leben außerhalb Rumäniens abspielt. Die Initiatoren haben den Entwurf mit der europäischen Praxis verglichen: In Italien kann die Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren im Ausland geführter Ehe beantragt werden, in den Niederlanden und Portugal ebenfalls nach 3 Jahren, in Frankreich nach 4 Jahren. Eine Frist von 10 Jahren wäre im Vergleich mehr als doppelt so lang wie die französische und mehr als dreimal so lang wie die in Italien, den Niederlanden oder Portugal geltende, eine der strengsten in Europa. Trotzdem erkennt die vorgeschlagene Frist endlich an, wie wir als Familien in der Diaspora tatsächlich leben: nicht als vorübergehendes Phänomen, sondern als stabile Realität, mit Häusern, Kindern und Alltag außerhalb Rumäniens.

Was das für unsere Familien bedeutet

Für eine Familie der Diaspora ist der Unterschied nicht abstrakt. Heute muss ein ausländischer Ehepartner, der die rumänische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, den Umzug nach Rumänien einkalkulieren, selbst wenn das gesamte Leben des Paares, die Arbeit, die Kinder in der Schule, das Zuhause, in einem anderen Land aufgebaut ist. Der Entwurf befreit niemanden von den Kenntnissen der Sprache, der Kultur oder der Verfassung, erkennt aber an, dass zehn Jahre Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger, gelebt in der Diaspora, eine ebenso legitime Form der Zugehörigkeit ist wie eine im Land gelebte Ehe.

Der Entwurf steht erst am Anfang seines parlamentarischen Weges, und der Weg eines Staatsbürgerschaftsgesetzes ist nicht kurz, besonders nach dem Präzedenzfall von 2022. Wir laden euch ein, seinen Weg durchs Parlament gemeinsam mit uns zu verfolgen, und fragen euch: Wenn eure Familie jemals auf die Wohnsitzhürde gestoßen ist, wie hat euch das betroffen?

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