Warum die Diaspora den elektronischen Personalausweis noch nicht im Konsulat bekommt.
Seit dem 20. März 2025 stellt Rumänien elektronische Personalausweise aus, und seit dem 15. Juli 2025 wird das neue Dokument mit Chip im ganzen Land ausgegeben. Anderthalb Jahre später kann ein Rumäne aus der Diaspora noch immer keinen im Konsulat beantragen: Obwohl das Gesetz ihm dieses Recht zuerkennt, bleibt die einzige Möglichkeit eine Reise ins Heimatland.
Was das Gesetz sagt und wo es stockt
Das Recht steht schwarz auf weiß. Mit der Dringlichkeitsverordnung 17/2025, angenommen am 27. März 2025, können rumänische Staatsbürger ohne Wohnsitz im Land, die im Ausland leben, den elektronischen Personalausweis beantragen. Die Änderung kam nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-491/21 vom 22. Februar 2024: Ein Staat darf einem Bürger einen Personalausweis nicht allein deshalb verweigern, weil er seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat genommen hat.
Das Problem ist, dass sich das Recht dort, wo es uns am meisten nützen würde, noch nicht ausüben lässt: in Botschaften und Konsulaten. Die beiden Ministerien arbeiten an der notwendigen technischen Integration: Die Generaldirektion für das Meldewesen im Innenministerium hat laut Innenministerium die letzten Funktionstests am 3. April 2026 abgeschlossen, während das Außenministerium, unterstützt von Fachleuten des Innenministeriums, im April 2026 den gesamten Ablauf an fünf Konsularstellen getestet hat, von der Antragstellung bis zur Aktivierung und Aushändigung des Dokuments. Der Test brachte eine Blockade bei der Aktivierung des Ausweises im Moment der Ausgabe in der Vertretung zutage, und die nötigen Anpassungen wurden an den Softwareentwickler übermittelt. Die Inbetriebnahme im gesamten konsularischen Netz, ein komplexer Prozess, der jede Vertretung mit zertifizierten Geräten und sicheren Verbindungen ausstatten muss, ist noch im Gange. Ein genauer Termin, zu dem die Diaspora im Konsulat Anträge stellen könnte, wurde noch nicht angekündigt, doch die Richtung ist klar.
Wie Sie den elektronischen Personalausweis jetzt bekommen
Bis der konsularische Weg freigeschaltet ist, gibt es das Verfahren, aber es erfordert eine Reise ins Heimatland:
- Sie legen ein Konto auf der HUB-Plattform des Innenministeriums an, hub.mai.gov.ro, und stellen den Antrag online. Das Konto ist für Volljährige verpflichtend; Kinder unter 18 Jahren sind ausgenommen.
- Sie bereiten einen gültigen einfachen elektronischen Reisepass mit dem Wohnsitzland oder amtliche ausländische Dokumente vor, die belegen, wo Sie leben.
- Sie vereinbaren einen Termin und erscheinen in Rumänien bei einer öffentlichen Meldebehörde: Die Erfassung der biometrischen Daten, Fingerabdrücke, Foto und Unterschrift, erfolgt persönlich, weil ein Konsulat noch nicht über die zertifizierten Geräte verfügt.
Was das für uns bedeutet
Es klingt nach einem technischen Detail, doch für eine Familie aus der Diaspora bedeutet es genommenen Urlaub, bezahlte Tickets und Tage des Wartens, nur um ein Dokument abzuholen, das der Staat bereits im Konsulat versprochen hat. Wir verlangen kein Privileg. Wir verlangen, dass ein durch Gesetz und den Europäischen Gerichtshof anerkanntes Recht auch in der Praxis funktioniert, dort, wo wir leben. Die Diaspora ist kein Sonderfall: Wir sind Bürger, die Steuern zahlen, wählen und mit dem Land verbunden bleiben, und ein Personalausweis sollte nicht von einem Flug nach Hause abhängen.
Mein Engagement
Als Vicepreședinte USR Diaspora, Filiala Italia, verfolge ich dieses Dossier genau und setze mich dafür ein, dass die beiden Ministerien die fehlende Integration rasch abschließen, damit der Dienst mit einem klaren Zeitplan in den Konsulaten startet. Die Diaspora hat lange genug gewartet, und die Lösung ist kein Streit zwischen Institutionen, sondern einige technische Schritte, die noch zu tun sind.
Schreiben Sie mir, wenn Sie versucht haben, den elektronischen Personalausweis aus dem Ausland zu bekommen: Ihre konkrete Erfahrung hilft uns, genau dort Druck zu machen, wo der Prozess stockt.
Quellen und Links
- Dringlichkeitsverordnung 17/2025 (Gesetzesportal): https://legislatie.just.ro/public/DetaliiDocument/295935
- Mitteilung des rumänischen Innenministeriums zu Bürgern ohne Wohnsitz in Rumänien und zum elektronischen Personalausweis: https://www.mai.gov.ro/cetatenii-romani-fara-domiciliu-in-romania-vor-putea-cere-noua-carte-electronica-de-identitate/
- HUB-Plattform des Innenministeriums (Antrag): https://hub.mai.gov.ro/ · Offizielles Portal des elektronischen Personalausweises: https://carteadeidentitate.gov.ro/
- Gerichtshof der Europäischen Union, Rechtssache C-491/21 (Urteil vom 22.02.2024): https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-491/21
- Kontext und Erklärungen von Innen- und Außenministerium: Antena 3 CNN https://www.antena3.ro/actualitate/explicatiile-mai-despre-eliberarea-cartilor-de-identitate-electronice-pentru-romanii-din-diaspora-responsabilitatea-revine-mae-795689.html · CaleaEuropeană https://www.caleaeuropeana.ro/directia-generala-pentru-evidenta-persoanelor-emiterea-cartilor-electronice-de-identitate-prin-ambasade-si-consulate-depinde-de-operationalizarea-serviciului-de-catre-mae/